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Dienstag, 26. Juni 2012

Das ging schnell

Von johannesolaf, 16:26

Mein Mandant ist wegen versuchten Mordes angeklagt und sitzt (noch) in Untersuchungshaft. Nachdem das zuständige OLG meine Haftbeschwerde verworfen hat, habe ich heute Vormittag den Vorsitzenden Richter angerufen und im Anschluss schriftlich beantragt, den Haftbefehl gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 15.000 € außer Vollzug zu setzen, auch deshalb, weil mein Mandant ansonsten seine Arbeitsstelle, die er erst am Tag der Verhaftung angetreten hatte, verlieren würde.

Soeben, also wenige Stunden nach meiner Antragstellung, habe ich gerade den Beschluss erhalten, dass mein Mandant gegen Leistung der Kaution raus kommt.

Schön, dass das Gericht trotz Bestätigung durch das OLG, so schnell und so angenehm reagiert hat, insbesondere vor dem Hintergrund des angeklagten Tatvorwurfes.

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