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Donnerstag, 22. September 2011

Urteil im Parkplatzmord-Prozess

Von johannesolaf, 18:11



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Marco S. muss lebenslang in Haft

Als Richter Wilfried Knieriem das Urteil für Marco S. verkündet, drücken die Eheleute R. ihre Hände aneinander. Lebenslang muss der Angeklagte, der Mörder ihrer Tochter Michaela, hinter Gittern. Das bedeutet mindestens 15 Jahre Gefängnis.

Weil die Schwurgerichtskammer der Landgerichts Braunschweig die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist für Marco S. die Chance auf Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren gering. Womöglich wird er ein Fall für die Sicherungsverfahrung. Darüber werden die Richter zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Grund: Die diesbezüglichen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzes müssen als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neu geregelt werden.

"Für sie ist nicht jeglicher Weg in die Freiheit abgeschnitten", sagt Knieriem zu Marco S., der regungslos zuhört und vor sich ins Leere starrt. "Sie haben eine gewisse Chance, aber dafür müssten sie hart an sich arbeiten."

Eine Stunde dauert die Verlesung der Urteilsbegründung. "Endlich ist es vorbei", sagt danach Mann, der die Eltern des Opfers zum Ausgang aus dem Gericht begleitet, vorbei an zahlreichen Journalisten und mehreren Staatsanwälten – diese kamen aus Interesse zur Urteilverkündung in dem schlagzeilenträchtigen Prozess.

Ihr Kollege und Ankläger, Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe, hatte am Montag die Höchststrafe für Marco S. gefordert: lebenslang Haft wegen Mordes, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Die Anwälte von Marco S. hatten hingegen auf Totschlag plädiert. Die Tat sei nicht geplant gewesen, behauptete ihr Mandant.

"Ich habe dieses Urteil erwartet", sagt Olaf Johannes, einer der zwei Verteidiger des Angeklagten, nach dem Prozessende. "Es schien von Anfang an klar zu sein, dass die Kammer meinen Mandanten wegen Mordes verurteilen will und hat dementsprechend ihre Fragen gestellt", so der Anwalt, der ohne Unterton in der Stimme hinzufügt, möglicherweise habe das Gericht damit auch den Eltern des Opfers entgegenkommen wollen.

Johannes ist Spezialist für Revisionsrecht und kündigt an, er werde das Urteil gegen Marco S. aufmerksam lesen und wahrscheinlich vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. "Das Gericht hat erklärt, es lagen bei der Tat niedere Beweggründe vor. Unser Mandant war verzweifelt und wütend, dass er seinen Sohn nicht sehen durfte – das kann kein niederer Beweggrund sein."

von Hendrik Rasehorn (Wolfsburger Nachrichten)

Bleibt abzuwarten, was das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung von dem, was der Vorsitzende mündlich vorgetragen hat, niederschreibt.


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